Perlentaucher: Zur Zusammenfassung von urheberrechtlich geschützten Schriftwerken
Urteil des BGH vom 01.12.2010, Az.: I ZR 12/08
Genießt ein Schriftwerk allein aufgrund seiner sprachlichen Gestaltung Urheberrechtschutz, so stellt eine Zusammenfassung des gedanklichen Inhalts in eigenen Worten grundsätzlich eine urheberrechtlich unbedenkliche freie Benutzung dieses Schriftwerks im Sinne des § 24 Abs. 1 UrhG dar.