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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Zumutbarkeit“

14. Oktober 2016

Zahnärztin muss für irreführende Angaben von jameda einstehen

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Urteil des LG Hamburg vom 26.07.2016, Az.: 312 O 574/15

Wird eine Zahnärztin in Einträgen auf Internetportalen (darunter: jameda) mit dem Titel „Dr. med. dent.“ bzw. „Dr. dent.“ geführt, obwohl sie diesen Titel tatsächlich nicht erlangt hat, so trifft sie eine unternehmerische Sorgfaltspflicht bezüglich der Löschung der streitgegenständlichen Bezeichnungen selbst dann, wenn sie die Daten nicht selbst eingegeben hat. Diese Handlungspflicht ist zwar eng begrenzt, allerdings muss die Ärztin bei positiver Kenntnis von den irreführenden Angaben die ihr möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen.

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12. April 2016

Handlungspflicht bei Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

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Urteil des OLG Zweibrücken vom 19.11.2015, Az.: 4 U 120/14

Gibt ein Unternehmer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und verpflichtet sich damit, im geschäftlichen Verkehr eine Verbandsbezeichnung nicht mehr ohne Berechtigung zu verwenden, so treffen ihn grundsätzlich auch Handlungspflichten, insbesondere die Pflicht, über gängige Suchdienste zu recherchieren, ob eine weitere Verwendung der untersagten Bezeichnung stattgefunden hat und eine Löschung etwaiger Verwendungen zu veranlassen. Dem Unternehmer ist es jedoch nicht zumutbar, das Internet wochen- oder monatelang nach rechtsverletzenden Einträgen zu durchsuchen.

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