Revision der Deutschen Telekom AG teilweise erfolgreich
Pressemitteilung Nr. 4/2010 zum Urteil des BVerwG vom 27.01.2010, Az.: 6 C 22.08
Die DT AG verlegte im Zuge ihres VDSL - Ausbaus zwischen Hauptverteiler und Kabelverzweigern Glasfaserleitungen. Die Bundesnetzagentur verpflichtete die DT AG unter anderem dazu, ihren Wettbewerbern zu diesen Zugang zu gewähren. Diese Verpflichtung wurde vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben.