DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „zu Demonstrationszwecken“

19. April 2017

Abgabe von Fertigarzneimitteln „zu Demonstrationszwecken“ an Apotheker ist wettbewerbswidrig

© Karanov images - Fotolia.com
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 29.09.2016, Az.: 6 U 161/15

Händigt ein Arzneimittelhersteller einem Apotheker ein Fertigarzneimittel mit der Aufschrift „zu Demonstrationszwecken“ aus, so kann dies wettbewerbswidrig sein und einen Unterlassungsanspruch begründen. Denn derartige Muster von Fertigarzneimitteln dürfen von pharmazeutischen Unternehmen grundsätzlich nur an Ärzte, jedenfalls nicht an Apotheker abgegeben werden. Eine Zulässigkeit kann sich auch nicht daraus ergeben, dass lediglich der Apotheker selbst das Produkt im Hinblick auf Geruch und Konsistenz testen sollte. Insbesondere wenn das Mittel in Originalgröße und gerade mit deutlich geringerer Menge ausgegeben wird, ist von einem Muster und nicht von einer (zulässigen) Probe auszugehen.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.