Irreführende Werbung mit Zitat aus 15 Jahre altem Vergleich von „Stiftung Warentest“
Urteil des LG Stuttgart vom 18.07.2013, Az.: 37 O 33/13
Die Werbung einer Partnervermittlung, die einem 15 Jahre alten Bericht von Stiftung Warentest zu Grunde liegt, ist allein wegen des Alters des Vergleichs irreführend. Zum einen können Verbraucher einen so weit zurückliegenden Test nicht nachlesen, da die Zeitschrift nicht mehr beim Verlag erhältlich ist. Zum anderen kann sich in der langen Zeitspanne viel geändert haben, sodass heute ein gänzlich anderes Ergebnis möglich wäre.
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