DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Zeugnisaktion“

10. Dezember 2014

Zeugnisaktion

Urteil des BGH vom 03.04.2014, Az.: I ZR 96/13

a) Eine unmittelbare Aufforderung zum Kauf gemäß Nr. 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG setzt voraus, dass sich der Kaufappell auf ein konkretes Produkt oder mehrere konkrete Produkte richtet. Daran fehlt es, wenn in der Werbung kein konkretes Produkt genannt, sondern das gesamte Warensortiment beworben wird.

b) Die im Rahmen einer "Zeugnisaktion" an Schulkinder gerichtete Werbung eines Elektronik-Fachmarktes mit einem Preisnachlass für jede Eins im Zeugnis verstößt nicht gegen § 4 Nr. 1 und Nr. 2 UWG, wenn für die Kinder aufgrund der Werbung der Umfang der Preisermäßigung klar erkennbar ist.

Weiterlesen
28. April 2014

Eine Rabattgewährung in Höhe von EUR 2,- für eine ‚eins‘ im Zeugnis kann zulässig sein

Pressemitteilung Nr. 59/2014 des BGH vom 03.04.2014, Az.: I ZR 96/13

Eine an Kinder gerichtete Werbung eines Elektronik-Fachmarktes kann unlauter sein, wenn sich diese Aufforderung zum Kauf auf bestimmte Produkte bezieht. Umfasst ein solcher Appell allerdings das gesamte Sortiment des Marktes, so ist eine Rabattaktion dahingehend, dass ein Schüler für jede ‚eins‘ im Zeugnis einen Nachlass in Höhe von EUR 2, - erhält, zulässig. Ein Verstoß gegen Nummer 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG, nach dem eine Werbung an Kinder, selbst die beworbene Ware zu erwerben oder die beworbene Dienstleistung in Anspruch zu nehmen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene dazu zu veranlassen, liegt dann nicht vor. Auch ein unangemessener unsachlicher Einfluss auf die Entscheidungsfreiheit oder eine Ausnutzung der Unerfahrenheit der Schulkinder kann insoweit nicht angenommen werden.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.