Urteil des Brandenburgischen OLG vom 30.06.2015, Az.: 6 U 70/14
Die Werbeaussage " 3-er Set Farbbandkassette für F... 30. Deutsche Post zertifiziert Druckqualität für Optimail 30!" stellt keine unzulässige Irreführung dahingehend dar, dass der Verbraucher davon ausgehe, die Deutsche Post AG zertifiziere die Farbbandkassetten bzw. Farbpatronen für sich, nach Stabilität, Materialeigenschaften oder Verarbeitung , ungeachtet seines bestimmungsgemäßen Einsatzes. Aus Sicht eines situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsinteressenten ist der Werbung deutlich zu entnehmen, dass die zur Anpreisung verwendete Zertifizierung und der zugrunde liegende Test die Druckqualität der beworbenen Farbbandkassetten betreffen, insbesondere auch deshalb, weil auf die Möglichkeit hingewiesen wird, freiwillig die Druckqualität von Frankierpatronen durch die Deutsche Post zertifizieren zu lassen.