Gesundheitsbezogene Wirksamkeitsaussagen über Lebensmittel
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 25.04.2013, Az.: 6 U 25/13
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen, die auf die Wirksamkeit von Lebensmitteln einschränkungslos getätigt werden, müssen wissenschaftlich abgesichert sein. Nichtveröffentlichte Studien können nicht als Nachweis für eine hinreichende wissenschaftliche Absicherung dienen, weil sie nicht in den Diskussionsprozess in der Fachwelt einbezogen werden können.
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