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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Whitelisting“

23. Oktober 2018 Top-Urteil

Werbeblocker II: Internet Werbeblocker nicht wettbewerbswidrig

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Urteil des BGH vom 19.04.2018, Az.: I ZR 154/16

a) Das Angebot einer Software, die Internetnutzern ermöglicht, beim Abruf mit Werbung finanzierter Internetangebote die Anzeige von Werbung zu unterdrücken, ist keine unlautere zielgerichtete Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG. Dies gilt auch, wenn das Programm die Freischaltung bestimmter Werbung solcher Werbetreibender vorsieht, die dem Anbieter des Programms hierfür ein Entgelt entrichten.

b) Das Angebot einer Werbeblocker-Software stellt auch keine aggressive geschäftliche Handlung im Sinne des § 4a Abs. 1 UWG gegenüber den Unternehmen dar, die an der Schaltung von Werbung interessiert sind.

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13. September 2019

Whitelisting bei Adblockern nicht wettbewerbswidrig

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Urteil des OLG München vom 17.08.2017, Az.: 29 U 1917/16

Wenn ein Unternehmen, welches online Werbung betreibt, einen Adblock-Ersteller dafür bezahlt dessen Werbung trotz aktivem Adblockers zu zeigen, bezeichnet man dies als Whitelisting. Dies ist auch wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden. Geklagt hatte eine Zeitung, die auch online Dienste kostenfrei anbietet, diese jedoch teilweise über Werbung finanziert. Ein lauterkeitsrechtlicher Eingriff ist aber nicht festgestellt worden, da die Werbung nur diejenigen Seitenbesucher nicht erreicht, die sich durch das Aktivieren des Adblockers aktiv dazu entschieden haben keine Internetwerbung zu erhalten. Außerdem hat die Klägerin andere Möglichkeiten, wie etwa das Ausschließen von Seitenbesuchern mit Adblocker von der kostenfreien Seite oder die Einführung einer Bezahlschranke.

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04. Juli 2016

„Adblock Plus“ verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht

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Urteil des LG München vom 22.03.2016, Az.: 33 O 5017/15

Der Vertrieb der Software „Adblock Plus“ verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht, da er einerseits vordergründig der Förderung des eigenen Absatzes dient und andererseits die Internetseiten, die sich hauptsächlich durch Werbung finanzieren, gerade nicht vom Markt verdrängen, sondern vielmehr für das Geschäftsmodell des „Whitelistings“ gewinnen will. Des Weiteren greift die Open-Source-Software nicht unmittelbar in die Internetseite der Mitbewerber ein, vielmehr ermöglicht sie dem einzelnen Internetnutzer, ausgewählte Werbung einzig auf seinem Computer nicht anzuzeigen.

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28. Juni 2016

Entgeltliche Whitelist-Funktion von Adblock Plus ist unzulässig

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Urteil des OLG Köln vom 24.06.2016, Az.: 6 U 149/15

Der Vertrieb eines Adblockers zum Blockieren von Werbeinhalten stellt keinen Verstoß gegen das wettbewerbsrechtliche Verbot gezielter Behinderung dar, wenn die Software vom Nutzer selbst installiert wird. Soweit Werbung nach vorgegebenen Kriterien gegen Zahlung einer Vergütung von der Blockadefunktion ausgenommen wird (sog. Whitelisting), liegt jedoch eine unzulässige aggressive Praktik iSd § 4a UWG vor.

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