Inhalte mit dem Schlagwort „Wettbewerbsrecht“
Rubbellose nichts für Minderjährige?
Urteil des OLG Koblenz vom 01.12.2010, Az.: 9 U 258/10
Die Durchführung von Testkäufen (durch Minderjährige) im größeren Umfang ist nicht rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG. Veranstalter und Verkaufsstellen von autorisierten öffentlichen Glücksspielen haben sicherzustellen, dass Minderjährige von der Teilnahme ausgeschlossen sind. Dabei haftet der Veranstalter für das Verhalten des Verkaufspersonals. Der Verkauf von Rubbellosen ist nicht kerngleich zu der Teilnahme an allen übrigen öffentlichen Glücksspielen. Geschäftsführer einer GmbH haften, wenn sie entweder persönlich die Rechtsverletzung begangen oder die eines anderen gekannt und pflichtwidrig nicht verhindert haben.Werbung für ein Kernkraftwerk unter Ausnutzung der Wertschätzung von erneuerbaren Energien ist unlauter
Es handelt sich um eine irreführende Werbung, wenn der unzutreffende Eindruck erweckt wird, dass Kernkraftanlagen im Zusammenhang mit Windkraftanlagen stehen und ähnlich gute Umwelteigenschaften aufweisen. Dieser Eindruck wird beim Verbraucher hervorgerufen, wenn im Rahmen einer Werbeanzeige fälschlich eine räumliche Nähe zwischen Windkraftanlagen und einer Kernkraftanlage hergestellt wird, eine prominente Überschrift eine Zusammenarbeit suggeriert und der Inhalt der Anzeige diesen Eindruck unterstreicht.
AdWord „Hapimag“ beeinträchtigt Herkunftsfunktion einer geschützten Marke
Orangefarbene Faserstifte mit weißen Streifen verletzen Farbmarke von STABILO; rote Faserstifte wettbewerbswidrig
Keine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Verstoß gegen Info-Pflichten bei facebook „Gefällt-mir“-Buttons
Werden aufgrund der Installation eines "Gefällt-mir-Buttons" auf einer Webseite beim Besuch von facebook-Mitgliedern Daten erhoben und an die Plattform facebook weitergeleitet, besteht zwar gegenüber dem Besucher eine Informationspflicht. Wird diese missachtet, so liegt darin jedoch keine unlautere Beeinträchtigung von Mitbewerbern und somit kein Verstoß gegen eine Marktverhaltensvorschrift.
Werbehinweis „Made in Germany“ erfordert wesentliche Herstellungsschritte in Deutschland
Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.04.2011, Az.: I-20 U 110/10
Der Werbehinweis „Made in Germany“ bei einem Besteck darf nur verwendet werden, wenn es in Deutschland hergestellt wurde. Dies setzt voraus, dass alle wesentlichen Herstellungsschritte in Deutschland erfolgt sind. Die besondere Herausstellung „Made in Germany“ gerade als einziges Merkmal begründe beim Endverbraucher die Erwartung, sämtliche Teile seien in Deutschland hergestellt.Rechtsmissbrauch bei sachfremden Motiven
Zuwarten trotz Fristwahrung ausnahmsweise dringlichkeitsschädlich
Bereitstellung einer Internetplattform zum Verkauf von Fußballtickets rechtmäßig
Die Bereitstellung einer Internetplattform, auf der Personen Tickets verschiedener Fußballclubs verkaufen können, ist rechtmäßig, auch wenn solche Verkäufe durch die AGB der Fußballclubs untersagt sind. Der Betreiber einer solchen Plattform fordert nicht zum Vertragsbruch auf und nutzt einen solchen nicht in unlauterer Weise aus. Hierfür reicht das bloße Zurverfügungstellung einer Verkaufsplattform nicht aus. Auch eine Verletzung wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten liegt nicht vor.

