Nahrungsergänzungsmittel darf nicht mit umstrittener Fachmeinung beworben werden
Ein Nahrungsergänzungsmittel (hier: Grüner-Tee-Extrakt) darf nicht mit einer umstrittenen fachlichen Meinung beworben werden, da diese als Beleg nicht ausreichend und die Werbeaussage somit irreführend ist. Der Werbende übernimmt durch die Übernahme einer bestimmten Aussage nämlich auch die Verantwortung für ihre Richtigkeit.