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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Wettbewerbsrecht“

06. März 2014

Zulässige Rabattaktion eines Telekommunikationsunternehmens ohne Angaben über die genaue Verrechnung der Gutschrift

Urteil des OLG Köln vom 09.08.2013, Az.: 6 U 219/12

Wirbt ein Telekommunikationsunternehmen bei einem Vertragsabschluss damit, dem Verbraucher einen Rabatt von 10% auf den Grundpreis der ersten 12 Monaten zu gewähren, so handelt dieses nicht irreführend, wenn der Rabatt nicht jeden Monat gewährt wird, sondern als einmalige Gutschrift auf eine der nächsten Telefonrechnungen erfolgt. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um die nächste, übernächste oder eine noch spätere Rechnung handelt, da eine solch genaue Angabe für den Vertragsschluss nicht erforderlich ist.

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06. März 2014

Keine Störerhaftung des Domaininhabers für fehlende Pflichtangaben

Urteil des OLG Hamm vom 17.12.2013; Az.: 4 u 100/13

Der Inhaber einer Domain haftet für fehlende Pflichtangaben einer Website nicht, wenn er selbst nicht der Betreiber ist. Hier kommt die Haftung des Domaininhabers für die Verletzung wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten nur bei einer klaren und eindeutigen Rechtsverletzung in Betracht.

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05. März 2014

Unlautere Werbeaussagen über angeblich gesundheitliche Unbedenklichkeit von e-Zigaretten

Urteil des LG Dortmund vom 30.04.2013, Az.: 25 O 120/12

E-Zigaretten dürfen nicht mit Aussagen wie "...mindestens 1.000mal weniger schädlich ist als die Tabakzigarette" und "...dass der einzige Schadstoff, den die E-Zigarette enthält, das Nikotin ist" beworben werden, da diese Behauptungen nicht dem gesicherten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechen und es daher irreführend ist, wenn diese Tatsache nicht dem Verbraucher kenntlich gemacht wurde.

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05. März 2014

Wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Verwendung des TM-Symbols

Beschluss des KG Berlin vom 31.05.2013, Az.: 5 W 114/13

In der Verwendung des im anglo-amerikanischen Rechtskreis für eine „Unregistered Trademark“ stehende „TM“-Logo im deutschsprachigen Verkehr liegt jedenfalls dann keine wettbewerbswidrige Irreführung, wenn dieses Zeichen für eine angemeldete, aber noch nicht eingetragene Marke verwendet wird. Soweit lediglich ein kleiner Kreis bei Angabe dieses Symbols von einer geschützten Marke ausgeht, überwiegt im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung der Schutz des Werbenden, der wahrheitsgemäß auf das laufende Antragsverfahren hinweist.

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04. März 2014

Klebefähnchen auf Kopfhörern stellen keine ausreichend dauerhafte Kennzeichnung i.S.d. § 7 Satz 1 ElektroG dar

Urteil des OLG Celle vom 21.11.2013, Az.: 13 U 84/13

Auf Kabeln von Elektrogeräten angebrachte Klebefähnchen, die ohne größeren Aufwand entfernt werden können, stellen eine nicht ausreichend „dauerhafte" Kennzeichnung im Sinne der Markverhaltensregelung des § 7 Satz 1 ElektroG dar, wenn davon auszugehen ist, dass sie aufgrund ihrer guten Sichtbarkeit beim Betrieb des Geräts von Verbrauchern als störend empfunden und deshalb regelmäßig entfernt werden. Der Verstoß gegen die Kennzeichnungsvorschrift des § 7 Satz 1 ElektroG begründet dabei einen Wettbewerbsverstoß.

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04. März 2014

Gegenabmahnung grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich

Urteil des OLG Hamm vom 22.08.2013, Az.: 4 U 52/13

Eine Gegenabmahnung des Abgemahnten ist zulässig und nicht bereits für sich genommen, sondern nur ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich. Allein darin, dass der Abgemahnte von dem Einklagen seiner im Rahmen der Gegenabmahnung geltend gemachten Forderung abgesehen hat, ergibt sich keine Rechtsmissbräuchlichkeit, wenn er nun in diesem Zusammenhang die Möglichkeit der Aufrechnung mit Abmahnkosten wahrnimmt.

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04. März 2014

Werbeaussage „Schneller kann keiner“ nicht irreführend

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 02.01.2014, Az.: 6 U 228/13

Die Werbeaussage "Schneller kann keiner" stellt keine Alleinstellungsbehauptung, sondern lediglich die Behauptung einer Spitzengruppenstellung dar. Der Durchschnittsnutzer eines Smartphones entnimmt dieser werbetypisch zugespitzten Aussage lediglich, dass er im Hinblick auf die durchschnittliche Übertragungsgeschwindigkeit zu unterschiedlichen Zeiten und an unterschiedlichen Orten  eine Leistung erhält,  die von keinem anderen Anbieter übertroffen wird. Da zum maßgeblichen Zeitpunkt kein anderer Anbieter eine  höhere durchschnittliche Übertragungsgeschwindigkeit angeboten hat, liegt keine Irreführung vor.

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04. März 2014

Unvollständige Referenzliste ist irreführend

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 14.11.2013, Az.: 15 U 80/12

Die Veröffentlichung einer Referenzliste im Internet ist wettbewerbswidrig, wenn durch unvollständige Angaben und die Art der Darstellung der falsche Eindruck erweckt wird, die genannten Projekte seien allein und ohne Mitwirkung anderer Unternehmen bearbeitet worden. Dies ist geeignet auf der Marktgegenseite eine Irreführung hervorzurufen.Eine unlautere geschäftliche Handlung stellt zudem das Hinterlegen von Namen anderer Unternehmen im Quellcode der eigenen Internetseite dar. Auf diese Weise wird potenziellen Kunden bei der Suche nach Unternehmen im Internet folglich auch die Internetseite angezeigt, auf der die Unternehmen im Quellcode hinterlegt sind.

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04. März 2014

Wettbewerbsverstoß eines Nahrungsergänzungsmittels

Urteil des OLG Celle vom 30.01.2014; Az.: 13 U 183/12

Werbung und Verkauf eines Nahrungsergänzungsmittels, das ein Extrakt der Kudzuwurzel beinhaltet, verstößt gegen die  Novel-Food-Verordnung und damit gegen geltendes Wettbewerbsrecht, wenn das Mittel weder eine Zulassung noch eine Festlegung nach der Novel-Food-Verordnung aufweist.

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04. März 2014

Kopplung von Gewinnspiel und Warenabsatz bei HARIBO-Fernsehwerbung zulässig

Pressemitteilung Nr. 205/2013 des BGH vom 12.12.2013, Az.: I ZR 192/12

Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Haribo-Fernsehwerbung „GLÜCKS-WOCHEN“ ist das Verständnis des durchschnittlichen Verbrauchers maßgeblich. Ein strengerer Sorgfaltsmaßstab muss keine Anwendung finden, da sich die Produkte von Haribo nicht allein an Kinder und Jugendliche richten. Insoweit ist die Fernsehwerbung als zulässig einzustufen, da sowohl Kosten der Gewinnspielteilnahme deutlich werden, keine unzutreffenden Gewinnchancen vorgespiegelt werden und nicht gegen sonstige, dem Schutz von Kindern und Jugendliche dienenden Vorschriften des Wettbewerbsrechts verstoßen wird.

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