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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Wettbewerbsbeschränkungen“

26. Juli 2016

Zeitlich beschränkte Preisbindung kann zulässig sein

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Urteil des OLG Celle vom 07.04.2016, Az.: 13 U 124/15

Eine zeitlich bzw. auf eine bestimmte Anzahl bestellbarer Produkte beschränkte Rabattaktion für ein handelsübliches Abnehmprodukt kann mit der Vorgabe eines Mindestpreises verknüpft werden, ohne gegen § 21 Abs. 2, § 1 GWB i.V.m. Art. 101 Abs. 1 AEUV zu verstoßen. Die vertikale Preisbindung zwischen Hersteller und Handel, also alle direkten und indirekten Maßnahmen, die auf die Einhaltung eines bestimmten Preises bzw. Preisniveaus abzielen, ist zwar grundsätzlich verbotswidrig. Ein Verstoß scheidet aber aus, wenn das ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal der Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung zu verneinen ist. Zur Feststellung der Spürbarkeit bedarf es einer Gesamtwürdigung der Verhältnisse. Die Gewährung eines zeitlich begrenzten 30 %igen Rabatts kann zulässig sein, wenn sie den Markt nur geringfügig beeinträchtigt. Hierdurch sollen geringfügige Wettbewerbsbeschränkungen ausgeklammert werden.

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29. April 2014

Bundeskartellamt: ASICS-Vertriebssystem beeinträchtigt den fairen Wettbewerb

Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 28.04.2014 Nach einer vorläufigen Prüfung kommt das Bundeskartellamt zu dem Ergebnis, dass das selektive Vertriebssystem von ASICS Deutschland, welches lediglich autorisierten Händlern ermöglicht, Sportschuhe an Endkunden zu verkaufen, zu große Beschränkungen enthalte. Zwar sei es nicht zu beanstanden, dass ein Hersteller Qualitätsanforderungen an seine Händler stellt, doch geht ASICS deutlich weiter: So wird Händlern der Onlineverkauf via eBay oder Amazon und auch die Unterstützung von Preissuchmaschinen gänzlich untersagt. Darin sieht das Amt gar eine unzulässige Kernbeschränkung.
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