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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Werbung mit fremden Leistungen“

18. November 2015

Werbung mit der Leistung eines anderen Unternehmens unzulässig

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Urteil des LG Augsburg vom 08.09.2009, Az.: 2HK O 1630/09

Wirbt ein Parkraumüberwachungsunternehmen im Rahmen seines Internetauftritts mit Bildern von Dienstleistungen eines anderen, konkurrierenden Abschleppunternehmens, stellt dies eine Täuschung über wesentliche Merkmale, insbesondere der Menge und dem Umfang der Befähigung dar.

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