Inhalte mit dem Schlagwort „Werbeverbot“
Euminz
Urteil des BGH vom 18.01.2012, Az.: I ZR 83/11
a) Eine fachliche Empfehlung im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG kann auch dann vorliegen, wenn als Gewährspersonen für die Empfehlung alle Angehörigen der mit der Behandlung der betreffenden Krankheit befassten Heilberufe („die moderne Medizin“) benannt werden. b) Die Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG.Glücksspielwerbung im Internet und am Telefon weiterhin unzulässig
Blutspendedienst – Werbung für Aufwandsentschädigung verstößt nicht gegen Werbeverbot
Urteil des BGH vom 30.04.2009, Az.: I ZR 117/07
Der bloße Hinweis in der Werbung eines Blutspendedienstes, dass den Spendern eine Aufwandsentschädigung gewährt werden kann, die sich am unmittelbaren Aufwand orientiert (§ 10 Satz 2 Transfusionsgesetz), verstößt nicht gegen das Werbeverbot nach § 7 Abs. 3 HWG.Keine indirekte Bewerbung von Tabakerzeugnissen
Die indirekte Bewerbung eines Tabakunternehmens über eine sog. Imagewerbung unterfällt im vorliegenden Fall dem Tabakwerbeverbot, da u.a. die Nennung der Zigarettenmarken nach Art einer Fußnote am Ende der Anzeige dennoch deutlich wahrnehmbar ist. Es ist nicht erforderlich, dass das Unternehmen selbst das Ziel verfolgt hat, mit der Printanzeige den Absatz der eigenen Produkte zu steigern. Eine indirekte Wirkung in diesem Sinne ist ausreichend.
Keine Gutscheine für Freispiele am Spielautomaten
In Zeitungen abgedruckte Gutscheine, die einem ein kostenloses Spiel an Glücksspielautomaten ermöglichen, verstoßen gegen die Spielverordnung. Sie sollen neue Kunden an die Spielautomaten locken und sie langfristig an die Spielhallen zu binden. Dies verstößt gegen den Zweck des § 9 Abs. 2 SpielV, der zum Schutz der Spieler die Gefahr gesteigerter Spielanreize durch Werbemittel untersagt.
Tabak-Werbung in Printmedien
Urteil des LG Hamburg vom 21.12.2007, Az.: 408 O 196/07
Wenn ein Tabak-Unternehmen in einer Mitgliederzeitschrift einer Regierungspartei über ihr Jugendschutzprogramm informiert und dabei Ihre Produkte zur Zuordnung von Unternehmen mit der Zigarettenmarke abdruckt, verstößt dies nicht gegen das Werbeverbot von Tabakprodukten in Printmedien. Solange der Informationscharakter etwaige Werbeeffekte überwiegt, ist ein Abdrucken entsprechender Artikel von der Meinungsfreiheit in Art. 5 Abs. 1 GG umfasst und geschützt.

