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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Werbeslogan“

22. Dezember 2009

Irreführende Werbeslogans von Unitymedia Hessen

Pressemitteilung des OLG Köln vom 18.12.2009, Az.: 6 U 90/09 

Die Werbeslogans des Kabelnetzbetreibers Unitymedia Hessen GmbH & Co KG mit isolierten Zitaten aus Testergebnissen, welche zuvor in Computerzeitschriften publiziert wurden, können irreführend und damit wettbewerbswidrig sein.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn dem Verbraucher mit dem Zitat "... im Deutschland-Durchschnitt und über alle Anschlussgeschwindigkeiten liegt Unitymedia vorn" unzutreffend eine überregionale Verfügbarkeit suggeriert wird, obwohl der Werbende lediglich örtlich begrenzt seine Leistung erbringt.
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07. August 2009

Dropje: „Erwachsenenlakritz, kein Kinderlakritz“

Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.07.2009, Az.: I-20 U 11/09

Das Inverkehrbringen von Lakritzerzeugnissen mit einem Salmiak-Gehalt von mehr als 2 % bis 7,99 % bedarf nach deutschem Lebensmittelrecht einer Ausnahmegenehmigung. Der allseits bekannte Werbeslogan "Haribo macht Kinder froh und Erwachsene ebenso" und die kinderbezogene Aufmachung der Verpackung stehen im Widerspruch zu dem Verpackungshinweis "Erwachsenenlakritz, kein Kinderlakritz" und stellen eine Irreführung gem. § 5 UWG dar.
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19. März 2009

„Deutschland sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer/ Wohnzimmer“ wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Köln vom 06.02.2009, Az.: 6 U 147/08 Das beklagte Möbel- und Einrichtungshaus hat mit dem o.g. Werbeslogan für ein Gewinnspiel geworden und gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen. Die Beklagte hat die Wertschätzung des bekannten Produkts in unlauterer wettbewerbswidriger Weise ausgenützt, § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG. Aus § 14 Abs. 5, 6 MarkenG erwächst dem Kläger der RTL-Gruppe hieraus ein Unterlassungsanspruch und Schadensersatzrecht. Grund hierfür ist, dass bereits eine im Verkehr stattfindende gedankliche Verknüpfung des angegriffenen Zeichens mit der Unterscheidungsware genügt. (...)
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11. Februar 2009

„Das Reisebüro hilft bei der Suche nach dem besten Preis“

Beschluss des OLG Celle vom 29.12.2008, Az.: 11 U 202/08 Die Aussage in einem Artikel einer Lokalpostille „Das Reisebüro hilft bei der Suche nach dem besten Preis.“ entfaltet zu Lasten eines Reisebüros keine rechtlichen Wirkungen. Ein Reisebüro ist dem Reisenden nicht zur Erstattung einer Preisdifferenz verpflichtet, wenn die vermittelte Reise in anderen Reisebüros günstiger angeboten wurde. Vielmehr ist es wie bei jeder anderen Dienstleistung auch allein Sache des Inanspruchnehmenden die Preise verschiedener Reisebüros zu vergleichen um andersweitig eventuell ein günstigeres Angebot zu finden.
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