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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Werbeprospekt“

25. Februar 2015

Keine Textilkennzeichnungspflicht bei Werbeprospekten

© womue - Fotolia.com
Urteil des OLG Düsseldorf vom 04.12.2014, Az.: I-2 U 28/14

In reinen Werbeanzeigen oder Werbeprospekten müssen keine Angaben über die Faserzusammensetzung gemacht werden. Dies gilt jedoch nur bei Prospekten ohne Bestellmöglichkeit, da Angaben zur Textilzusammensetzung erst erfolgen müssen, wenn sich der Käufer in einer konkreten Kaufsituation befindet.

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29. Juli 2014

Werbung für eine Festnetz-Internet-Flatrate mit Drosselungsvorbehalt

Urteil des LG München I vom 25.06.2014, Az.: 37 O 1267/14

Es ist unzulässig, für eine Festnetz-Internet-Flatrate mit einer blickfangmäßig herausgestellten maximalen Downloadgeschwindigkeit zu werben, wenn sich der Telekommunikationsanbieter vorbehält, die maximal zu erreichende Übertragungsgeschwindigkeit ab einem bestimmten Datenvolumen für einzelne Internetanwendungen deutlich zu reduzieren (hier: ab 10 GB Verbrauch pro Tag  eine Reduzierung von 10 Mbit/s auf 100 Kbit/s).

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04. September 2013

Penny vs. Pippi Langstrumpf

Pressemitteilung Nr. 127/2013 des BGH vom 18.07.2013, Az.: I ZR 52/12

Im Prospekt für Karnevalskostüme lichtete der Discounter ein junges Mädchen und eine Frau ab – beide weckten bewusst Assoziationen zu Pippi Langstrumpf. Darin sah die Erbengemeinschaft Astrid Lindgrens einen Verstoß gegen das Urheberrecht - und forderte 50.000,- EUR Schadensersatz. In den beiden ersten Instanzen noch bejaht, erteilte dem der BGH eine Absage: Die lediglich teilweise Nachahmung, die sich hier auf die Kleidung beschränkte, stellt nicht sofort einen Urheberrechtsverstoß an der literarischen Figur dar. Zwar genießt diese Urheberschutz, doch macht Pippi Langstrumpf weit mehr aus, als die Kleidung; charakteristisch sind darüber hinaus die Kartoffelnase und gerade auch ihre Art. Genau das verkörpert das bloße Kostüm jedoch nicht. Ganz aus dem Schneider ist Penny jedoch noch nicht: Zur Klärung der bisher offen gelassenen Frage von Wettbewerbsverstößen wurde der Streit ans Berufungsgericht zurückverwiesen.

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25. März 2013

Hervorhebung eines „Werbepreises“ durch farbige Gestaltung oder größere Schriftgröße wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Brandenburg vom 11.12.2012, Az.: 6 U 27/10 Eine blickfangmäßig durch eine deutlich größere gelbe Schrift auf rotem Grund jeweils zu zahlende monatliche Rate von 49 € in einem Möbelprospekt , die zudem irreführend als „Lieferpreis“ bezeichnet wird, verstößt gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) und ist wettbewerbswidrig. Dies gilt insbesondere dann, wenn der tatsächlich zu zahlende Endpreis deutlich kleiner in schlecht lesbarer Schrift dargestellt wird, wobei der Endpreis nochmals in einem deutlich kleineren Schriftbild dargestellt wird als die darüber in dem weiß unterlegten Textfeld angegebene Zahl der Monatsraten.
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26. März 2012

Pflichtangaben auf Werbeprospekten

Beschluss des OLG Hamm vom 13.10.2011, Az.: I-4 W 84/11

Werbeprospekte, in denen Angaben zur Identität, Rechtsform und Anschrift des Unternehmens fehlen, stellen eine irreführende Werbung dar. Ein Verweis auf die Internetseite des Unternehmens, welches dem Verbraucher ermöglicht, Kontakt mit diesem aufzunehmen, genügt nicht. Wenn der Verbraucher erst Internetseiten abrufen muss oder sich zum Geschäftslokal begeben muss, um die erforderlichen Informationen zu erhalten, wird dem Verbraucherschutz nicht hinreichend Genüge getan.
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