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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Werbekennzeichnung“

10. April 2026

YouTube muss Sponsoring in Influencer-Videos klar kennzeichnen

Urteil des LG Bamberg vom 11.03.2026, Az.: 1 HK O 19/25

Das LG Bamberg hat die Betreiberin der Plattform „yt.com/de“ verpflichtet, gesponserte Influencer-Videos nur zuzulassen, wenn der werbliche Charakter für Zuschauer klar, eindeutig und in Echtzeit erkennbar ist. Ein bloßer Hinweis „Enthält bezahlte Werbung“, der nur kurz eingeblendet wird und beim Zurückspulen nicht wieder erscheint, genügt hierfür nicht. Zudem muss bei gesponserten Inhalten der Sponsor/die finanzierende dritte Person transparent benannt werden; fakultative Angaben, die Influencer nach Belieben machen können, reichen nicht aus. Ermöglicht die Plattform solche Veröffentlichungen ohne ausreichende Transparenz, kann sie als Host-Provider wegen Verletzung wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

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27. März 2019

Tap Tags als Werbung von Influencern ohne Werbekennzeichnung verboten

© Aaron Amat - Fotolia.com
Urteil des LG Karlsruhe vom 21.03.2019, Az.: 13 O 38/18 KfH

Benutzt ein Influencer auf Instagram sogenannte „Tap Tags“, die beim Tippen auf das Bild eine Verlinkung auf eine Marken-Herstellerseite darstellen, muss dieser Post deutlich als Werbung erkennbar gemacht werden. Es handelt sich dabei nämlich um eine geschäftliche Handlung, die vor allem bei Influencern oft mit privaten Inhalten gemischt wird. Da die Follower der beklagten Influencerin oft sehr jung sind, sind an die Kennzeichnung als Werbung zudem höhere Ansprüche zu stellen. Es muss beim bloßen Betrachten des Posts „ins Auge fallen“, dass es sich um Werbung handelt.

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