YouTube muss Sponsoring in Influencer-Videos klar kennzeichnen
Das LG Bamberg hat die Betreiberin der Plattform „yt.com/de“ verpflichtet, gesponserte Influencer-Videos nur zuzulassen, wenn der werbliche Charakter für Zuschauer klar, eindeutig und in Echtzeit erkennbar ist. Ein bloßer Hinweis „Enthält bezahlte Werbung“, der nur kurz eingeblendet wird und beim Zurückspulen nicht wieder erscheint, genügt hierfür nicht. Zudem muss bei gesponserten Inhalten der Sponsor/die finanzierende dritte Person transparent benannt werden; fakultative Angaben, die Influencer nach Belieben machen können, reichen nicht aus. Ermöglicht die Plattform solche Veröffentlichungen ohne ausreichende Transparenz, kann sie als Host-Provider wegen Verletzung wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

