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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Werbeaussage“

14. Juli 2010

„Die wahrscheinlich günstigste Apotheke Deutschlands“

Urteil des LG Osnabrück vom 02.06.2009, Az.: 18 O 106/09

Die Werbeaussage, dass man die wahrscheinlich günstigste Apotheke Deutschlands sei, ist eine Alleinstellungsbehauptung. Der Verbraucher wird trotz der Beschränkung "wahrscheinlich" davon ausgehen, dass die Apotheke auch wirklich die günstigste Apotheke gegenüber der inländischen Konkurrenz ist. Sind die Preise jedoch überhaupt nicht niedriger angesetzt als die der Konkurrenz, sondern bezieht sich lediglich auf einen Paketpreis eines bestimmt zusammengesetzten Warenkorbes, ist eine solche Werbeaussage irreführend und somit wettbewerbswidrig.
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08. Juli 2010

Gratis – aber nur für einen Tag

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 20.05.2010, Az.: 6 U 33/09 Die blickfangartig hervorgehobene Werbeaussage "heute gratis!" bezogen auf den Abruf von Informationen wie "Bastelanleitungen" und "Steuertipps" ist als wettbewerbswidrig einzustufen, wenn sich das kostenlose Angebot nur auf eine eintägige Testphase bezieht und diese sich anschließend in ein kostenpflichtiges Abonnement umwandelt. Mit einer solchen "gratis"-Werbung wird dem durchschnittlichen Verbraucher suggeriert, dass seine abgegebene Willenserklärung keine Kostenfolgen haben wird.
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16. Juni 2010

„Schmeckt wie frische Frucht“ nicht irreführend

Urteil des OLG Köln vom 18.09.2010, Az.: 6 U 57/09

Die Werbeaussage, ein Brotaufstrich schmecke wie frische Frucht, nimmt Bezug auf den Geschmack des Produkts, nicht auf dessen Herstellung. Der Verbraucher sieht darin keinen Anhaltspunkt, dass dies auf der Verwendung frischer Früchte anstelle zuvor tiefgekühlter Früchte beruht. Der durchschnittlich informierte Verbraucher wird ohnehin nicht davon ausgehen, dass sich bei Brotaufstrichen, welche das ganze Jahr über in den Regalen der Supermärkte zu finden sind, trotz der jahreszeitlich begrenzten Erntezeit immerfort Produkte finden, die aus frisch verarbeiteten Früchten erstellt worden sind. Da der Geschmack nicht objektiv nachprüfbar ist und es daher bereits an Angaben von Tatsachen fehlt, über die der Verbraucher getäuscht werden soll, ist die streitgegenständliche Werbeaussage nicht irreführend.
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26. Januar 2010

Werbung für eine CFD-Handelsplattform unter der Lupe

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 17.12.2009, Az.: 6 U 148/09

Wirbt ein Unternehmen mit der Aussage "Erste Europäische CFD-Börse" und einer börslichen Überwachung dieser Handelsplattform, erwartet gerade der nicht sachkundige Interessent die Möglichkeit zur Anlagentätigung im Rahmen eines multilateral agierenden Finanzmarktes unter einer hoheitlichen Überwachung durch die Börse. Werden auf der Handelsplattform jedoch lediglich Produkte eines einzigen Anbieters angeboten und erfolgt keine hoheitliche Überwachung handelt der Anbieter irreführend und somit wettbewerbswidrig.
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16. April 2009

„Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“

Urteil des BGH vom 09.10.2008, Az.: I ZR 100/04 Jede Werbung für Arzneimittel unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des  Heilwesens. Bei einer Werbung außerhalb der Fachkreise ist der Text "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" gut lesbar und von den übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzt und abgegrenzt anzugeben (§ 4 HWG).
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