Autohändler darf Vorführwagen ohne Energieverbrauchskennzeichnung anbieten
Urteil des OLG Koblenz vom 13.10.2010, Az.: 9 U 518/10
Es stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar, wenn ein Vertragshändler eines Autohaus in der Verkaufsanzeige bezüglich eines Vorführwagens nicht die für Neufahrzeuge vorgeschriebenen Werte über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und der CO²-Emissionen des Fahrzeugs angibt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der angebotene Pkw bereits 500km im Straßenverkehr gefahren worden ist und somit kein "neuer Pkw" im Sinne der Pkw-EnVKV war.
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Es stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar, wenn ein Vertragshändler eines Autohaus in der Verkaufsanzeige bezüglich eines Vorführwagens nicht die für Neufahrzeuge vorgeschriebenen Werte über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und der CO²-Emissionen des Fahrzeugs angibt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der angebotene Pkw bereits 500km im Straßenverkehr gefahren worden ist und somit kein "neuer Pkw" im Sinne der Pkw-EnVKV war.