DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Vor-Ort-Service“

26. Mai 2010

Wettbewerbswidrige Werbung einer Krankenkasse

Urteil des OLG Hamm vom 23.03.2010, Az.: 4 U 169/09 Wirbt eine Krankenkasse mit den Worten "Sie werden online und telefonisch vom Service-Team direkt betreut!", so ist dies eine für den Verbraucher irreführende und somit wettbewerbswidrige Werbung, da der Verbraucher bei einer solchen Erklärung nicht davon ausgeht, dass ein Vor-Ort-Service ausgeschlossen sei. Dieser wiederum sei aber bei der Wahl der Krankenkasse ein entscheidendes Auswahlkriterium. Die Werbeaussage wurde vom OLG daher als unklar und zweideutig eingestuft.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.