Keine Irreführung bei eingeschränkter Preisgarantie
Die Werbung mit eingeschränkter Preisgarantie ist zulässig, wenn darauf verwiesen wird, auf welche Bestandteile des Preises sich diese Werbung bezieht. Auch ist es nicht erforderlich, den prozentualen Anteil der variablen Preisbestandteile im Verhältnis zum Gesamtpreis anzuführen.