Parking-Domain kann Wettbewerbsverstoß darstellen
Urteil des OLG Köln vom 10.02.2012, Az.: 6 U 187/11
Wer eine Vielzahl von Tippfehler-Domains betreibt, um diejenigen Nutzer, die sich vertippen, von der eigentlich aufgesuchten Website fern zu halten, behindert den Mitbewerber gezielt, was einen Wettbewerbsverstoß darstellt.
Weiterlesen