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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Verwaltungsakt“

05. Oktober 2021

Irreführende Bewerbung eines Produkts als Medizinprodukt? – Bindungswirkung von Bescheiden des BfAM

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 08.07.2021, Az.: 6 U 126/20

Ein Bescheid seitens Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), in welchem festgestellt wird, dass ein Produkt kein zulassungspflichtiges Arzneimittel darstellt, hat bindende Wirkung auch für die Zivilgerichte. Grund hierfür sei nach Ansicht des Gerichts, dass der Bescheid des BfArM, der einen Verwaltungsakt darstelle, Tatbestandswirkung entfalte. Ein solches Produkt darf daher als Medizinprodukt beworben werden und zwar unabhängig von der Frage, ob der Verwaltungsakt inhaltlich rechtmäßig ergangen ist.

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21. Januar 2015

Wettbewerbsverstoß bei behördlicher Erlaubnis ausgeschlossen

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Beschluss des OLG Hamburg vom 08.04.2014, Az.: 3 W 22/14

Eine Verletzung des Wettbewerbsrechts ist ausgeschlossen, sofern dem Marktverhalten ein gestattender Verwaltungsakt der zuständigen Behörde zugrunde liegt. Dies gilt zumindest dann, wenn der Sachverhalt bereits Gegenstand einer behördlichen Überprüfung war und der Verwaltungsakt weder nichtig ist noch aufgehoben wurde.

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