Bio ist nicht gleich Bio
Urteil des OLG Hamm vom 27.03.2012, Az.: I-4 U 193/11
Das OLG Hamm entschied im Rahmen einer einstweiligen Verfügung, dass das Mittel „Bio-Oil“ nicht weiter unter diesem Namen beworben bzw. vertrieben werden darf. Vorliegend gelangte das OLG (im Unterschied zur Vorinstanz) zu der Auffassung, in der Bezeichnung „Bio-Oil“ läge eine irreführende Werbung. Denn der Verbraucher gehe aufgrund der Silbe „Bio“ davon aus, dass das betreffende Mittel zumindest zur Hälfte aus natürlichen Inhaltsstoffen zusammengesetzt sei und nur zu geringen Teilen, wenn überhaupt, chemisch-industrielle Stoffe enthielte.
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