Allzu optimistische Werbeaussagen
Urteil des LG Hannover vom 30.06.2009, Az.: 18 O 193/08
Werbeaussagen wie "weltweite Nr. 1" oder "Europas Nr. 1" sind dann unlauter, wenn durch sie Verbraucher in wettbewerbsrechtlich relevanter Weise irregeführt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Aussagen bereits objektiv unwahr sind. Wer also mit Unabhängigkeit, Eigenständigkeit, Spitzenumsätzen und einer führenden Marktposition werben möchte, muss diese auch tatsächlich innehaben, anderenfalls liegt eine relevante Täuschung des Verbrauchers vor.
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Werbeaussagen wie "weltweite Nr. 1" oder "Europas Nr. 1" sind dann unlauter, wenn durch sie Verbraucher in wettbewerbsrechtlich relevanter Weise irregeführt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Aussagen bereits objektiv unwahr sind. Wer also mit Unabhängigkeit, Eigenständigkeit, Spitzenumsätzen und einer führenden Marktposition werben möchte, muss diese auch tatsächlich innehaben, anderenfalls liegt eine relevante Täuschung des Verbrauchers vor.