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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „verschreibungspflichtige Arzneimittel“

07. Juli 2023

Unzulässige Vergabe von Werbegeschenken durch Apotheken

Urteil des BGH vom 06.06.2019, Az.: l ZR 60/18

Auch geringwertige Werbeabgaben durch Apotheken beim Erwerb von verschreibungspflichtigen Medikamenten sind künftig unzulässig. Grund dafür ist, dass vor allem ein Preiswettbewerb zwischen den Apotheken vermieden werden soll. Auch geringwertige Werbeabgaben sind grundsätzlich dazu geeignet, den Verbraucher anzuregen, bevorzugt in einer bestimmten Apotheke erneut einzukaufen. Beispielsweise durch die Gewährung eines 1-Euro-Gutscheins. Durch die Vorschriften über das Heilmittelwerbegesetz soll außerdem sichergestellt werden, dass die Verbraucher nicht unsachlich in ihrer Kaufentscheidung beeinflusst werden.

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16. Oktober 2017

Rabatte und Skonti auf verschreibungspflichtige Arzneimittel im Großhandel zulässig

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Pressemitteilung Nr. 155/2017 des BGH zum Urteil vom 05.10.2017, Az.: I ZR 172/16

Pharmazeutische Großhändler, die verschreibungspflichtige Arzneimittel an Apotheken vertreiben, sind an keinen Mindestpreis gebunden. Die Arzneimittelpreisverordnung legt lediglich eine Preisobergrenze fest, jedoch keine preisliche Untergrenze. Mithin ist es rechtlich zulässig, dass Großhändler gegenüber Apotheken mit Rabatten und Skonti werben.

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25. November 2013

10-Euro-Gutschein als Abholerentschädigung wettbewerbswidrig

Urteil des LG München I vom 20.11.2012, Az.: 33 O 571/12 Eine Apotheke, die mit der Aussage wirbt, dass Kunden einen 10-Euro-Gutschein bei Einlösung eines verschreibungspflichtigen Rezepts als Abholerentschädigung erhalten, wenn sie das verschriebene Arzneimittel aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit im Lager der Apotheke nicht sofort erhalten und nicht von der Möglichkeit einer Lieferung Gebrauch machen, sondern das Arzneimittel selbst abholen, handelt wettbewerbswidrig. Hierin liegt trotz des korrekten Preises für das preisgebundene Arzneimittel ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung vor.
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04. März 2013

Keine Selbstbedienung bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln

Urteil des BVerwG vom 18.10.2012, Az.: 3 C 25.11 Das Verbot, apothekenpflichtige Arzneimittel im Wege der Selbstbedienung in den Verkehr zu bringen (§ 17 Abs. 3 ApBetrO, § 52 Abs. 1 Nr. 2 AMG), verletzt die Apotheker nicht in ihrer Berufsausübungsfreiheit. Das gilt auch nach Zulassung des Arzneimittel-Versandhandels durch das GKV-Modernisierungsgesetz vom 14. November 2003.
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