Werbefilm mit Mitarbeiter
Urteil des LArbG Mainz vom 08.05.2013, Az.: 8 Sa 36/13
Das Einverständnis des Arbeitnehmers, Filmaufnahmen seiner Person zur freien Nutzung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens verwenden, insbesondere auf der Homepage einstellen zu dürfen, erlischt nicht automatisch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sofern der Film reinen Illustrationszwecken dient und nicht die individuelle Person in den Vordergrund stellt.
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