Verjährungsfrist für Unterlassungsansprüche wegen Verstößen gegen die Buchpreisbindung
Unterlassungsansprüche wegen Verstößen gegen die Vorschriften über die Buchpreisbindung nach § 9 BuchprG unterliegen der dreijährigen Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB. § 9 Abs. 3 BuchprG verweist lediglich für die Verfahrensvorschriften auf das UWG, weshalb die kürzere Verjährung nach sechs Monaten, § 11 UWG, keine Anwendung findet.