Kein österreichisches Banken-Kartell
Urteil des EuGH vom 24.09.2009, Az.: C-125/07
In Österreich haben sich Banken zu inhaltlich umfassenden und organisatorisch eng vernetzten regelmäßigen Treffen verabredet, wo das Verhalten auf dem Markt der Bankprodukte und -dienstleistungen abgesprochen wurde. Dieses Kartell erstreckt sich auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates und bewirkt eine Abschottung des Marktes auf nationaler Ebene, da eine wirtschaftliche Verflechtung verhindert wird.
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In Österreich haben sich Banken zu inhaltlich umfassenden und organisatorisch eng vernetzten regelmäßigen Treffen verabredet, wo das Verhalten auf dem Markt der Bankprodukte und -dienstleistungen abgesprochen wurde. Dieses Kartell erstreckt sich auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates und bewirkt eine Abschottung des Marktes auf nationaler Ebene, da eine wirtschaftliche Verflechtung verhindert wird.