„Opt-out“ bei einer Online-Flugbuchung ist unzulässig
Im Rahmen einer Online-Buchung von Flügen liegt ein Verstoß gegen Verbraucherschutzvorschriften vor, wenn sich der Kunde beim Buchungsvorgang aktiv gegen den Abschluss einer Reiseversicherung entscheiden muss und diesen Buchungsschritt nicht ohne das Treffen einer Auswahl verlassen kann. Ein solcher unzulässiger "Opt-out" liegt nicht nur dann vor, wenn ein voreingestelltes Auswahlhäkchen entfernt werden muss, sondern auch, wenn der Kunde sich aktiv gegen eine zusätzliche Leistung entscheiden muss, indem er ein anderes Häkchen setzt.