Klausel zur Erstattungsfähigkeit von Vorverkaufsgebühren unwirksam
Das LG München I hat entschieden, dass die AGB-Klausel einer Tickethändlerin, welche die Erstattung von Vorverkaufsgebühren im Falle einer Verlegung oder vollständigen Absage von Veranstaltungen ausschloss, unwirksam ist. Diese Entscheidung wurde insbesondere dahingehend begründet, dass die Klausel einen Erstattungsanspruch generell ausschließt, also auch gegenüber dem Veranstalter. Dadurch wird der Kunde unangemessen benachteiligt.