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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Verbraucherrecht“

03. August 2012

„Call-by-Call“-Option auch bei Werbung für Festnetz-Flatrate zwingend anzugeben

Urteil des BGH vom 09.02.2012, Az.: I ZR 178/10

Umfasst das Angebot von Telefondienstleistungen nicht auch die Möglichkeit der fallweisen Betreiberauswahl („Call-by-Call“), muss hierauf in der Werbung hingewiesen werden; dies gilt auch dann, wenn für Gespräche ins deutsche Festnetz ein Pauschaltarif („Flatrate“) angeboten wird. Es handelt sich hierbei um eine wesentliche Information, die den Verbrauchern auch dann nicht vorenthalten werden darf, wenn sie sich bei Betrachtung der Werbung keine Gedanken darüber machen, ob bei dem beworbenen Anschluss die Möglichkeit des „Call-by-Call“ besteht.
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25. Juli 2012

Gericht schiebt unerwarteter Kostenexplosion bei Nutzung von Roamingdiensten Riegel vor

Urteil des LG Saarbrücken vom 09.03.2012, Az.: 10 S 12/12 Mobilfunkanbietern steht über die Gebühren eines vertraglich vereinbarten Flat-Tarifs hinaus kein Anspruch auf Erhebung von Roaminggebühren zu, sofern dieser EU-Roamingnutzern nicht bei deren erstmaligen Einwahl im jeweiligen EU-Land alle Informationen über die zu erwartenden Tarife für Daten-Roamingdienste hat zukommen lassen. Die Information kann per SMS, E-Mail oder Pop-Up-Fenster erteilt werden. Ferner verletzt der Anbieter seine Nebenpflicht aus dem Vertrag, wenn er keinen „Cut-Off-Mechanismus“ zur Kostenbegrenzung einrichtet.
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23. Juli 2012

Grundpreisangabe – „2 Flaschen GRATIS beim Kauf eines Kastens“

Urteil des OLG Köln vom 29.06.2012, Az.: 6 U 174/11

Gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV) muss der gewerbsmäßige Verkäufer von Getränken den Grundpreis des Getränkes in Liter für den Letztverbraucher angeben. Als Grundpreis beim Verkauf einer Getränkekiste mit 12 Flaschen und einer Gratisbeigabe von jeweils 2 Flaschen pro gekauftem Kasten, ist der Grundpreis für 1 Liter anhand von 14 (und nicht 12) Flaschen zu berechnen. In einer solchen Werbung ist keine Irreführung des Verbrauchers zu erkennen, da dieser auch tatsächlich 14 Flaschen erhält.
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06. Juli 2012

Unwirksame AGB in Rechtsschutzversicherungsverträgen

Urteil des OLG München vom 22.09.2011, Az.: 29 U 1360/11

Die von einer Versicherungsgesellschaft in Rechtsschutzversicherungsverträgen mit Verbrauchern verwendete AGB „Der Versicherungsnehmer hat, sowie seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werden, alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder Erschwerung der Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.“ weist den durchschnittlichen Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnismöglichkeiten es ankommt, nicht mit der gebotenen Klarheit darauf hin, welche konkreten Verhaltensweisen ihm durch diese Klausel auferlegt werden. Eine Klausel, die die Rechtslage unzutreffend oder missverständlich darstellt, benachteiligt den Vertragspartner entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen. Demnach ist die verwendete Klausel wegen des Verstoßes gegen das Transparenzgebot und Benachteiligungsverbot gem. § 307 BGB unwirksam.
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05. Juli 2012

Irreführende Werbung für iPhone 4

Urteil des LG Hanau vom 28.09.2011, Az.: 5 O 52/11 Fehlt bei einer Werbung für Mobiltelefone ein deutlicher Hinweis, dass eine Abgabe des beworbenen Mobiltelefons nur unter der Bedingung des gleichzeitigen Abschlusses eines, weitere Kosten, auslösenden Mobilfunkvertrages erfolgt, so liegt eine Irreführung des Verbrauchers vor. Das in einem Werbeprospekt blickfangmäßig hervorgehobene iPhone 4 mit dem zugeordneten Preis von 99, 00 Euro vermittelt dem angesprochenen Verkehr den Eindruck, das Produkt zu diesem Kaufpreis erhalten zu können, was tatsächlich nicht der Fall ist.
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05. Juli 2012

„Goldankauf im Bäckereicafè“

Pressemitteilung Nr. 9/2012 des OLG Schleswig-Holstein vom 03.05.2012, Az.: 6 U 6/11

Der gewerbsmäßige An- und Verkauf von Ware außerhalb der gewöhnlichen Niederlassung ohne vorherige Bestellung eines Kunden ist rechtlich als Reisegewerbe zu bewerten. Einem Reisegewerbe ist es jedoch untersagt, mit Edelmetallen zu handeln. Der Ankauf von Gold im Rahmen regelmäßiger Aktionen in einer Bäckerei ist somit wettbewerbswidrig und unzulässig.
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29. Juni 2012

Werbung mit Wadenkrampfbehandlung

Urteil des OLG Saarbrücken vom 04.04.2012, Az.: 1 U 338/11 - 101

Der Vertrieb einer „Waden-Massage Pflegelotion“ in Verbindung mit einem „Massageroller“ zur Bekämpfung von Wadenkrämpfen ist zulässig. Bei einer „Waden-Massage Pflegelotion“ wird der durchschnittlich informierte Verbraucher aufgrund der Bezeichnung als „Lotion“ zunächst von einer pflegenden Wirkung ausgehen. Diesem ist auch hinlänglich bekannt, dass bei einem Wadenkrampf mechanische Einwirkungen zur Schmerzlinderung von Nöten sind. Der Verbraucher weiß daher, dass allein die Lotion keine überwiegende Gewähr dafür bietet, dass der Wadenkrampf bekämpft, bzw. einem solchen vorgebeugt werden kann. Er wird in Kenntnis dieses Umstandes auch nicht durch die konkrete Bewerbung der Lotion über deren überwiegende Wirkungsweise getäuscht.
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25. Juni 2012

„FRISCH & FERTIG“ bei Zusatz von Konservierungsstoffen irreführend

Urteil des LG Köln vom 17.11.2011, Az.: 31 O 264/11

"FRISCH & FERTIG", "Frischfisch" sowie "Absolute Frische bei sofortigem Genuss" führen zu einer Irreführung des angesprochenen Verkehrs, wenn der Fisch mit Konservierungsstoffen behandelt wurde. Der Begriff „frisch“ suggeriert, dass der Fisch „direkt aus dem Meer“ kommt, dann nur mit der Marinade gewürzt und sofort verpackt wurde. Der Verkehr erwartet dementsprechend nicht, dass dem Fisch auch noch Konservierungsstoffe irgendeiner Art beigesetzt sind. Denn dann ist der Fisch nicht mehr „frisch“, sondern industriell haltbar gemacht.
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25. Juni 2012

White Teak

Urteil des LG Düsseldorf vom 09.12.2011, Az.: 38 O 53/11

Die Bezeichnung "White Teak" für Holzmöbel zum Verkauf in Deutschland ist eine irreführende Angabe, da dieses Holz nicht die von Teak-Holz bekannten Eigenschaften aufweist.
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25. Juni 2012

Belästigung durch unerwünschte Werbung

Urteil des LG Lüneburg vom 04.11.2011, Az.: 4 S 44/11

Das Zusenden von Werbesendungen, die der Empfänger offensichtlich nicht wünscht, stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und zudem eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG dar. Es ist dabei ausreichend, wenn der Betroffene das jeweilige Werbeunternehmen über den Wunsch, die Werbung nicht zu erhalten informiert. Ein entsprechender Aufkleber auf dem Briefkasten muss in diesem Fall nicht angebracht werden.
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