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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Urteile“

04. September 2014

Sternchenhinweis als Preisangabe bei einer kostenpflichtigen Service-Nummer ist ausreichend

Urteil des OLG Düsseldorf vom 28.05.2014, Az.: I-15 U 54/14

Bei kostenpflichtigen Hotlines, wie 0180-Nummern, muss der Verbraucher problemlos erkennen können, dass es sich um eine solche handelt. Das Gericht entschied im Falle eines Werbeschreibens, dass ein Sternchenhinweis neben der Rufnummer mit Hinweis auf die Preisangabe am Ende des Schreibens ausreicht, um den Verbraucher auf die Preisangabe zu stoßen. Nicht erforderlich ist es, dass Rufnummer und Preisangabe auf einen Blick wahrgenommen werden können, vielmehr ist entscheidend, dass die Preisangabe ohne weitere Zwischenschritte zu erkennen ist.

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04. September 2014

Unzulässige Verwendung von zwei sich widersprechenden Widerrufsbelehrungen

Urteil des OLG Hamm vom 24.05.2012, Az.: 4 U 48/12

Die Verwendung von zwei sich widersprechenden und teilweise nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrungen verstößt gegen Wettbewerbsrecht und ist unzulässig, weil für den Verbraucher nicht klar ersichtlich ist, welche Bedingungen für die Ausübung des Widerrufsrechts gelten und welche Folgen die Ausübung hat.

Eine AGB-Klausel, die gegenüber Verbrauchern eine Rügepflicht bei offensichtlichen Mängeln vorsieht, ist unzulässig, da eine Rügepflicht zu Lasten des Verbrauchers vom geltenden Recht abweicht und die Mängelrechte zumindest faktisch einschränkt.

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03. September 2014

Keine Einlösung eines Einkaufsgutscheins oder Loses im Wert von 1 Euro in einer Apotheke für ein rezeptpflichtiges Arzneimittel

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 10.07.2014, Az.: 6 U 32/14

Eine Apotheke darf bei der Abgabe von rezeptpflichtigen, preisgebundenen Arzneimitteln keinen Gewinn in Form eines Loses oder eines Einkaufsgutscheins von einem Euro gewähren, da dies einen spürbaren Verstoß gegen das arzneirechtliche Verbot der Gewährung von Vorteilen darstellt.

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02. September 2014

Verbrauchs- und Emissionsangaben auch in Werbung für noch nicht bestellbare Pkw erforderlich

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 24.04.2014, Az.: 6 U 10/14

Kann die Werbung für ein noch nicht in Serie hergestelltes und noch nicht bestellbares Pkw-Modell vom angesprochenen Verkehrskreis nur dahin verstanden werden, dass das Modell jedenfalls in absehbarer Zeit käuflich erworben werden kann und es sich bei diesem nicht nur um eine Studie oder einen nicht marktreifen Prototypen handelt, so ist eine Werbung für einen "neuen Personenkraftwagen" im Sinne von § 1 I PKW-EnVKV anzunehmen. Unabhängig davon, wann das Fahrzeug bestellt werden kann, muss die Werbung die gemäß PKW-EnVKV erforderlichen Angaben über die Verbrauchs- und Emissionswerte "auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich und gut lesbar" enthalten.

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02. September 2014

Wettbewerbsrechtliche Behinderung durch unberechtigte Nutzung von Taxihalteplätzen

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 06.03.2014, Az.: 6 U 246/13

Nicht alle Taxihalteplätze stellen eine Haltestelle für jedes Taxi dar. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die gekennzeichnete Fläche auf privatem Grund befindet, der zwar dem öffentlichen Verkehr gewidmet wurde, aber vom Eigentümer hierzu Nutzungsrechte eingeräumt wurden. Es stellt einen Wettbewerbsverstoß durch einen Taxifahrer dar, wenn er sein Taxi ohne diese Nutzungsberechtigung dort hält.

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29. August 2014

Wettbewerbswidrige Werbung für ein Internetflirtcafe

Urteil des LG Köln vom 19.08.2014, Az.: 33 O 245/13

Die Werbung für ein Internetflirtcafe mit der Aussage "Jetzt kostenlos anmelden" verstößt gegen Wettbewerbsrecht und ist unzulässig, wenn die vom Verbraucher erwarteten Dienstleistungen, wie das Versenden und Empfangen von Nachrichten anderer Nutzer, nur bei Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags möglich sind.

Verwandelt sich ein Vertrag über eine Testversion mit 10-tägiger Laufzeit ohne rechtzeitige Kündigung in einen Vertrag mit einer Bindung von 6 Monaten, so müssen die Konditionen, zu denen der Vertrag weiterläuft, klar und verständlich angegeben werden.

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28. August 2014

Wettbewerbswidrige Preiswerbung für einen Internetvertrag

Urteil des OLG Köln vom 08.11.2013, Az.: 6 U 42/13

Wird auf einem Werbeflyer mit einer blickfangmäßigen Preisangabe der monatlichen Kosten für einen Internetanschluss geworben, ohne dass auf anfallende Zusatzkosten für ein Sicherheitspaket hingewiesen wird, so ist dies irreführend und damit wettbewerbswidrig. Die Gefahr einer Irreführung wird auch nicht dadurch ausgeräumt, dass in einer Fußnote im Innenteil des Flyers ein entsprechender Hinweis auf die Zusatzkosten zu finden ist. Die nur mittelbar über einen Sternchenhinweis erfolgten Angaben im Innenteil können den blickfangmäßigen Angaben auf dem Deckblatt nicht klar und deutlich zugeordnet werden und stellen keine hinreichende Aufklärung des Verbrauchers dar.

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26. August 2014

Schutzrechtsverwarnung oder Berechtigungsanfrage?

Urteil des OLG Düsseldorf vom 06.03.2014, Az.: I-2 U 90/13

Für die Frage des Vorliegens einer Abmahnung oder lediglich einer Berechtigungsanfrage muss für den Empfänger erkennbar sein, ob an ihn ein ernsthaftes und endgültiges Unterlassungsbegehren gerichtet ist. Bereits die Beifügung einer vorformulierten Verpflichtungserklärung macht eine gewisse Erwartungshaltung bezüglich eines Verhaltens deutlich. Die Androhung der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens für den Fall der Nichtunterzeichnung verleiht einem solchen Verlangen besonderen Nachdruck, womit im Ergebnis bereits von einer Abmahnung (hier: unberechtigte Schutzrechtsverwarnung) auszugehen ist.

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22. August 2014

Energieeffizienzangabepflicht von Onlinehändlern

Urteil des LG Mainz vom 30.04.2014, Az.: 12 HK O 41/13

Ein Onlinehändler von energieverbrauchsrelevanten Haushaltsprodukten muss bei jeglicher Werbung mit energie- oder preisbezogenen Informationen auch die Energieeffizienzklasse des beworbenen Produkts angeben. Nicht ausreichend ist eine Angabe der Energieeffizienzklasse erst auf der detaillierteren Produktseite, vielmehr muss sich diese Information bereits in den Angebotsbannern der Front- und Übersichtsseite befinden. Die Pflicht der Angaben über die Energieeffizienz soll zum einen dem Verbraucherschutz dienen und zu fundierten Kaufentscheidungen führen und zum anderen das Marktverhalten im Interesse der Wettbewerber regeln.

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21. August 2014

Zur Zulässigkeit von Anrufen eines Marktforschungsunternehmens

Urteil des AG Frankfurt a.M. vom 28.04.2014, Az.: 31 C 120/14

Telefonanrufe bei einem Gewerbetreibenden zum Zwecke der Markt- und Meinungsforschung sind nicht als belästigende Werbeanrufe einzuordnen, wenn der Anruf nicht dem Ziel dient, den Absatz des beauftragenden Unternehmens zu fördern und weder das beauftragende Unternehmen noch dessen Produkte unmittelbar oder mittelbar erkennen lässt. Wird eine Umfrage von mehreren Unternehmen beauftragt, so spricht dies dafür, dass es nicht um die Absatzförderung eines Produktes geht.

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