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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Urteile“

24. April 2007

Beweis des Vertragsschlusses

Urteil des BGH vom 24.04.2007, Az.: I ZR 36/07 Wenn ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch auf den Vorwurf der unrichtigen Behauptung eines Vertragsschlusses gestützt wird, obliegt es grundsätzlich dem Gläubiger, die fehlende vertragliche Grundlage darzulegen und zu beweisen. ...
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15. August 2006

Keine vorformulierte Kundeneinwilligung in künftige Telefonanrufe

Urteil des OLG Hamm vom 15.08.2006, Az.: 4 U 78/06 Eine AGB-Klausel eines Handyservices, die an versteckter Stelle mitten in einem vorformulieten Text eine Einverständniserklärung des Kunden vorsieht, auch telefonisch über weitere interessante Angebote informiert zu werden, stellt einen Verstoß gegen das Transparenzgebot dar und damit eine unangessene Benachteiligung des Kunden.Beschränkt sich die vorformulierte Erklärung erkennbar nicht nur auf Werbung im Rahmen des angebahnten oder bestehenden Vertragsverhältnises, sondern soll sie zugleich Werbung für sonstige Vertragsschlüsse ermöglichen, so gilt dies um so mehr.
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30. Juni 2006

Unverlangte Marktforschung am Telefon unzulässig

Urteil des LG Hamburg vom 30.06.2006, Az.: 309 S 276/05 Werden Umfragen zu Marktforschungszwecken von Marktforschungsunternehmen im Auftrag anderer Unternehmen durchgeführt und dienen sie mittelbar der Absatzförderung, so sind sie Werbung gleichzustellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Verbrauchergewohnheiten im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen der Auftraggeber erfragt werden.
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06. Dezember 2005

Unberechtigte Abmahnung

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 06.12.2005, Az.: 11 U 28/05 Anforderungen an ein unberechtigtes Abmahnschreiben.
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27. Oktober 2005

Werbung mit Garantie

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 27.10.2005, Az.: 6 U 198/04 Bewerbung eines Produktes mit Hinweis, dass der Verkäufer eine 40-jährige Garantie gibt, ist wettbewerbswidrig.
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14. Oktober 2005

Duftvergleich mit Markenparfum durch Ähnlichkeiten in Bezeichnung und Ausstattung

Urteil des OLG Köln vom 14.10.2005, Az.: 6 U 63/05 1. Für vergleichende Werbung gem. § 6 Abs. 1 UWG  ist eine Äußerung erforderlich, die auf einen Mitbewerber oder die von ihm angebotenen Waren oder Dienstleistung Bezug nimmt. Keine derartige Äußerung stellen die bloße Bezeichnung und Ausstattung eines Produkts dar. 2. Einen Anspruch nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG hat der Inhaber einer Parfummarke nicht, wenn der Verkehr die angegriffenen Produkte als "billigere" Nachahmungen der Markendüfte identifiziert.
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21. Juli 2005

Voraussetzungen Telefonwerbung bei Verbrauchern

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 21.07.2005, Az.: 6 U 175/04 1. Die für Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern notwendige Einwilligung kann auch unter § 7 II Nr. 2 UWG konkludent erkärt werden. 2. Für Anrufe eines Versicherungsunternehmens bei seinen privaten Kunden, die bei Vertragsschluss ihre Telefonnummer ohne nähere Erläuterung angegeben haben, fehlt es an einer konkludenten Einwilligung, wenn der Anruf Änderungs- oder Ergänzungsangebote oder die Verlängerung einer bestehenden Versicherung betrifft.
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21. Juni 2005

Preisangabe für SMS-Flirt-Chat

Urteil des LG Hannover vom 21.06.2005, Az.: 14 O 158/04

1. Wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Verbrauchern unaufgefordert und ohne deren vorheriges Einverständnis zu gewerblichen Zwecken SMS zusendet handelt wettbewerbswidrig. 2. Bei einer kostenpflichtigen Vermittlung von SMS-Chats müssen sich die Preisangaben hierzu in unmittelbarer Umgebung zum Angebot befinden, eindeutig zuzuordnen, leicht erkennbar und deutlich lesbar / gut wahrnehmbar sein. Dem ist nicht genüge getan, wenn die Preisinformation am Ende einer SMS steht und erst durch längeres Herunterscrollen erkennbar ist. Es ist deshalb erforderlich, dass schon am Beginn einer entsprechenden SMS darauf verwiesen wird, dass sich am Ende der SMS eine Preisinformation befindet.
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07. April 2005

Zulässigkeit eines vorbereiteten Kündigungsschreibens

Urteil des BGH vom 07.04.2005, Az.: I ZR 140/02 Es ist grundsätzlich zulässig, einem vertraglich noch gebundenen Kunden dadurch bei einer ordentlichen Kündigung zu helfen, daß ihm ein vorbereitetes Kündigungsschreiben vorgelegt wird, das nach Einfügung des Kündigungstermins nur noch zu unterschreiben ist. Ein solches Verhalten ist ohne Hinzutreten besonderer Umstände weder als unangemessen unsachliche Einflußnahme auf Verbraucher noch als unlautere gezielte Behinderung eines Mitbewerbers zu beurteilen.
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