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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Urteile“

26. August 2013

Internationale Hard-Rock-Cafe-Gruppe gegen „Hard Rock Cafe Heidelberg“

Pressemitteilung Nr. 136/2013 des BGH vom 15.08.2013, Az.: I ZR 188/11 Das „Hard Rock Cafe“ in Heidelberg darf weiter unter diesem Namen betrieben werden, denn die Markeninhaber der international bekannten Marke „Hard-Rock-Cafe“ haben nach der Rücknahme eines Unterlassungsanspruchs das Restaurant in Heidelberg auch früher geduldet und somit den Anspruch verwirkt. Merchandising-Artikel mit dem Logo der Marke dürfen jedoch nicht in Heidelberg verkauft werden.
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23. August 2013

Die Endpreisangabe bei Mietobjekten muss die Endreinigung mit umfassen

Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 22.03.2013, Az.: 6 U 27/12 Der in der Internetanzeige genannte Mietpreis pro Woche für eine Ferienwohnung genügt nur dann den Anforderungen der Preisangabenverordnung, wenn dieser Preis alle Kosten umfasst, die obligatorisch vom Verbraucher für die angebotene Leistung zu entrichten sind. Neben dem Entgelt für die Nutzungsüberlassung gehören hierzu auch die pauschal und in jedem Fall vom Mieter zu zahlenden Kosten für die Endreinigung.
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23. August 2013

Wettbewerbswidrige Verzehrgutscheine

Urteil des LG Wuppertal vom 29.01.2013, Az.: 11 O 86/12 Ein Verzehrbon eines Cafés, das an eine Spielhalle angegliedert ist, stellt einen Verstoß gegen das spielstättenrechtliche Zuwendungsverbot dar, wenn im Rahmen der Gesamtdarstellung des Gutscheins nicht eindeutig zu identifizieren ist, ob für eine Leistung des Cafés oder des Casinos geworben wird.
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23. August 2013

Regalsystem

Urteil des BGH vom 24.01.2013, Az.: I ZR 136/11 a) Die Tatbestände des § 4 Nr. 9 Buchst. a und b UWG bilden regelmäßig einen einheitlichen Streitgegenstand. b) Die Beweiskraft des Tatbestands nach § 314 Satz 1 ZPO bezieht sich auf Parteivorbringen tatsächlicher Art; dazu gehört nicht die Beantwortung der Frage, ob das nachgeahmte Produkt über wettbewerbliche Eigenart verfügt. c) Haben die Abnehmer wegen eines Ersatz- und Erweiterungsbedarfs ein Interesse an der Verfügbarkeit in der äußeren Gestaltung mit den Erzeugnissen des Originalherstellers kompatiblen Konkurrenzprodukten (hier: Regalsysteme für den Einzelhandel), dürfen Wettbewerber im Regelfall nicht nach den Grundsätzen des wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes auf abweichende Produktgestaltungen verwiesen werden, die die Verkäuflichkeit ihrer Produkte im Hinblick auf den Ersatz- und Erweiterungsbedarf beim Originalprodukt einzuschränken.
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09. August 2013

Mobilfunkkunden darf nicht mit SCHUFA-Eintrag gedroht werden

Urteil des OLG Düsseldorf vom 09.07.2013, Az.: I-20 U 102/12 Die Drohung eines Mobilfunkanbieters an säumige Kunden mit einem SCHUFA-Eintrag ist wettbewerbswidrig, wenn bei einer nicht rechtskräftig festgestellten Forderung nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass eine Weitergabe an die SCHUFA nur erfolgt, wenn der Kunde die Forderung nicht bestritten hat. Das Recht zur Weitergabe der Daten folgt auch nicht aus § 28a Abs. 1 Nr. 4 d BDSG. Ein Mahnschreiben, das einen solchen Hinweis nicht enthält, verstößt aufgrund des massiven Drucks auf die Entschließungsfreiheit des Verbrauchers gegen § 4 Nr. 1 UWG.
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06. August 2013

Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen: Ein Meister kann für zwei Filialen reichen

Pressemitteilung Nr. 125/13 des BGH vom 17.07.2013, Az.: I ZR 222/11 Unter engen Voraussetzungen kann ein Meister zwei Hörgeräteakustik-Filialen leiten, ohne dass dies wettbewerbswidrig ist oder einen Verstoß gegen den Grundsatz der Meisterpräsenz darstellt. Liegen die Geschäftsstellen nicht weit voneinander entfernt, sodass der Meister jeden Tag zur Hälfte in dem einen und dem anderen Geschäft anwesend sein kann und dies auch tatsächlich ist, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden.
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06. August 2013

Dringlichkeitsvermutung bei Wettbewerbsverstößen

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 11.06.2013, Az.: 6 W 61/13

Die Dringlichkeitsvermutung nach § 12 II UWG ist widerlegt, wenn nach dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung 6 Wochen zugewartet wird, bevor man eine einstweilige Verfügung beantragt. Im Hinblick auf den Zeitpunkt der Kenntniserlangung muss man sich die Kenntnis von sog. „Wissensvertretern“, wie Rechtsanwälten, zurechnen lassen.

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06. August 2013

Vitalpilze

Urteil des BGH vom 17.01.2013, Az.: I ZR 5/12 a) Eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 liegt auch dann vor, wenn die Angabe mangels Bestimmtheit nicht zulassungsfähig im Sinne des Art. 13 Abs. 1 der Verordnung ist und daher eine unspezifische Angabe im Sinne des Art. 10 Abs. 3 der Verordnung darstellt. b) Solange die Listen nach Art. 13 und 14 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 noch nicht erstellt sind, kann Art. 10 Abs. 3 der Verordnung nicht vollzogen werden. c) Das Vorliegen der in Art. 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 genannten Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer auf spezifische Vorteile bezogenen gesundheitsbezogenen Angabe muss vom Verwender dargelegt und im Bestreitensfall bewiesen werden. Auf die Übergangsregelungen in Art. 28 der Verordnung kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.
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05. August 2013

Ein Testsieger kommt stets allein

Urteil des OLG Hamburg vom 27.06.2013, Az.: 3 U 142/12 Eine Werbung mit der Angabe "Testsieger" stellt eine unzulässige Alleinstellungsbehauptung dar, wenn nicht darauf hingewiesen wird, dass auch andere Produkte ebenso gute Testergebnisse erzielt haben.
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29. Juli 2013

Einige AGB-Klauseln zur Haftungsbeschränkung von Textilreinigungsunternehmen unwirksam

Pressemitteilung Nr. 113/2013 des BGH zum Urteil vom 04.07.2013, Az.: VII ZR 249/12 Der Textilreinigungsverband fertigte sog. „Lieferungsbedingungen des deutschen Textilreinigungsgewerbes“ an, die einen Vorschlag an Textilreinigungsbetriebe für die Abfassung von AGB darstellen sollen. Diese AGB sind teilweise unwirksam, weil dadurch die Haftung des Textilreinigunsunternehmens für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden am Reinigungsgegenstand auf den Zeitwert eingegrenzt wird. Eine weitere Bestimmung, die bei leicht fahrlässiger Beschädigung des Reinigungsgutes die Höhe der Haftung auf das 15fache des Reinigungspreises beschränkt, benachteiligt den Kunden gemäß Treu und Glauben und ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, da der Preis für die Reinigung in keinerlei Verhältnis zur Begrenzung der Haftung steht.
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