Unlautere Werbeaussagen über angeblich gesundheitliche Unbedenklichkeit von e-Zigaretten
E-Zigaretten dürfen nicht mit Aussagen wie "...mindestens 1.000mal weniger schädlich ist als die Tabakzigarette" und "...dass der einzige Schadstoff, den die E-Zigarette enthält, das Nikotin ist" beworben werden, da diese Behauptungen nicht dem gesicherten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechen und es daher irreführend ist, wenn diese Tatsache nicht dem Verbraucher kenntlich gemacht wurde.