Zur Rechtswidrigkeit fremder Firmennamen in eigener URL
Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 02.03.2010, Az.: 5 W 17/10
Die Verwendung eines fremden vollständigen Unternehmenskennzeichens in der URL einer Webseite stellt eine kennzeichenmäßige Benutzung und damit einer Verletzung des Unternehmenskennzeichens der fremden Firma dar, wenn das Unternehmen zu der Firma in keinerlei Verbindung steht.
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Die Verwendung eines fremden vollständigen Unternehmenskennzeichens in der URL einer Webseite stellt eine kennzeichenmäßige Benutzung und damit einer Verletzung des Unternehmenskennzeichens der fremden Firma dar, wenn das Unternehmen zu der Firma in keinerlei Verbindung steht.