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Urteil_Bundesgerichtshof

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30. Dezember 2011

„Doppelt so schnell wie normales DSL“ – aber nicht immer

Urteil des OLG Köln vom 16.12.2011, Az.: 6 U 146/11 Die Werbeaussage "Doppelt so schnell wie normales DSL" werden die angesprochenen Verbraucher auf die Produkte der konkurrierenden "normalen DSL-Anbieter" beziehen. Tatsächlich aber werden die Wenigsten erkennen, dass damit nur die angebotene Übertragungsrate von 32.000 kbit/s statt 16.000 kbit/s gemeint ist, wie jedoch erst in der Fußnote klargestellt wird.
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