Bewertung eines Arztes auf einem Internet-Bewertungsportal ist zulässig
Die Notenbewertung bzgl. eines Arztes auf einem Bewertungsportal ist als zulässige Meinungsäußerung zu bewerten und nicht als unzutreffende Tatsachenbehauptung zu löschen, wenn es ein bloßes Werturteil darstellt.