Darstellung von Tiermotiven auf Stoff als schutzfähiges Geschmacksmuster
Die Darstellung von Tiermotiven auf einem Stoff (hier in Form einer Bluse) stellt ein schutzfähiges Geschmacksmuster dar, dessen Eigenart sich aus der Kombination der Farbgestaltung einerseits und der Gestaltung und Anordnung der Tiermotive andererseits ergibt. Für eine unzulässige Nachahmung eines solchen Geschmacksmusters ist maßgeblich, ob der Gesamteindruck des in Frage stehenden Geschmacksmusters aus Sicht eines informierten Benutzers jeweils übereinstimmt.