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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „unzulässige geschäftliche Handlung“

23. Januar 2014

Runes of Magic

Urteil des BGH vom 17.07.2013, Az.: I ZR 34/12

a) Eine Werbung, die sprachlich von einer durchgängigen Verwendung der direkten Ansprache in der zweiten Person Singular und überwiegend kindertypischen Begrifflichkeiten einschließlich gebräuchlicher Anglizismen geprägt wird, richtet sich in erster Linie gezielt an Kinder.

b) Mit der im Sinne von „Kauf Dir …“ oder „Hol Dir …“ zu verstehenden Formulierung „Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse ‚Etwas‘“ werden die mit der Werbung angesprochenen Kinder im Sinne der Nummer 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG unmittelbar aufgefordert, selbst die beworbenen Waren oder Dienstleistungen zu erwerben. Dem steht nicht entgegen, dass die Preise und Merkmale der einzelnen Produkte und Dienstleistungen nicht auf der Internetseite, die die Werbeaussage enthält, sondern erst auf der nächsten durch einen elektronischen Verweis verbundenen Seite dargestellt werden.

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25. September 2012

Hinreichend deutliche Abmahnung ist grundsätzlich Pflicht!

Urteil des KG Berlin vom 20.07.2012, Az.: 5 U 90/11 In einem Abmahnschreiben muss mit „hinreichender Deutlichkeit“ zum Ausdruck kommen, für welches konkrete Verhalten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert wird. Eine Abmahnung ist auch dann wirksam, wenn das beanstandete Verhalten eine unzutreffende rechtliche Würdigung erfährt. Die erforderliche "hinreichende Deutlichkeit" ist auch dann erfüllt, wenn der Abgemahnte die missbilligte Handlung zumindest beurteilen und daraus die Folgerungen ziehen kann.
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