Werbung für unzulässige Fernbehandlung wettbewerbswidrig
Urteil des OLG München vom 02.08.2012, Az.: 29 U 1471/12
Eine Werbemaßnahme mit der Ankündigung medizinischer Auskünfte im Wege einer Beratung im Internet ist wettbewerbswidrig, wenn nur durch auf Distanz vermittelten Informationen und ohne eigene Wahrnehmung der Patienten konkrete Diagnosen erstellt werden. In diesem Falle handelt es sich um unzulässige medizinische Fernbehandlungen, die nach dem Heilmittelwerbegesetz verboten sind.
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