Werbe-Emails verletzen Persönlichkeitsrecht
Beschluss des LG Lübeck vom 10.07.2009, Az.: 14 T 62/09
Werden Werbe-Emails häufig, hier mehrmals im Monat, und trotz zweifacher Aufforderung, dies einzustellen, weiterhin zugesandt, ist dieser Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht mehr unerheblich. Es ist zudem nicht Aufgabe des Verbrauchers, den eigenen elektronischen Briefkasten so einzurichten, dass der Spam-Filter die entsprechenden Emails abfängt.
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Werden Werbe-Emails häufig, hier mehrmals im Monat, und trotz zweifacher Aufforderung, dies einzustellen, weiterhin zugesandt, ist dieser Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht mehr unerheblich. Es ist zudem nicht Aufgabe des Verbrauchers, den eigenen elektronischen Briefkasten so einzurichten, dass der Spam-Filter die entsprechenden Emails abfängt.