BGH: Abmahnung auch ohne Vorlage einer Originalvollmacht wirksam
Nunmehr hat der BGH die umstrittene Frage geklärt, ob eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ohne beigefügte Originalvollmacht, gemäß § 174 BGB zurückgewiesen werden kann. Der BGH verneint diese Frage und schließt sich damit der in Literatur und obergerichtlicher Rechtsprechung herrschenden Meinung an. Begründet wird diese Entscheidung damit, dass in der Abmahnung bereits ein Angebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrags liege, der bei Zweifel an der Vertretungsmacht des Vertreters, von der Vorlage einer Vollmachtsurkunde abhängig gemacht werden könne.