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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Untersagung“

07. Juli 2010

Abschlusserklärung gilt auch für kerngleiche Verstöße

Urteil des BGH vom 19.05.2010, Az.: I ZR 177/07 Gibt der Schuldner auf eine Unterlassungsverfügung, durch die ihm unterschiedliche, in einem ersten Schreiben enthaltene Äußerungen untersagt worden sind, eine Abschlusserklärung ab, so besteht kein Rechtsschutzbedürfnis mehr für eine weitere Unterlassungsklage wegen der Untersagung von kerngleichen Äußerungen in einem zweiten Schreiben. Dies gilt jedoch nur dann, wenn mit dieser Klage zwar neben den als kerngleich bereits verbotenen Äußerungen weitere dort enthaltene Äußerungen beanstandet werden, die isolierte Untersagung dieser Äußerungen dabei aber nicht begehrt wird.
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