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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „unternehmerische Sorgfaltspflicht“

14. Oktober 2016

Zahnärztin muss für irreführende Angaben von jameda einstehen

© momius - fotolia.com
Urteil des LG Hamburg vom 26.07.2016, Az.: 312 O 574/15

Wird eine Zahnärztin in Einträgen auf Internetportalen (darunter: jameda) mit dem Titel „Dr. med. dent.“ bzw. „Dr. dent.“ geführt, obwohl sie diesen Titel tatsächlich nicht erlangt hat, so trifft sie eine unternehmerische Sorgfaltspflicht bezüglich der Löschung der streitgegenständlichen Bezeichnungen selbst dann, wenn sie die Daten nicht selbst eingegeben hat. Diese Handlungspflicht ist zwar eng begrenzt, allerdings muss die Ärztin bei positiver Kenntnis von den irreführenden Angaben die ihr möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen.

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