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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Unterlassungsgebot“

26. Oktober 2021

Verstoß gegen Unterlassungsgebot auch wenn Auslassungszeichen zur Verfremdung des Wortes genutzt werden

© Aleksei - stock.adobe.com
Beschluss des OLG Franfurt am Main vom 23.09.2021, Az.: 6 W 76/21

Einer Influencerin wurde es gerichtlich untersagt einen Highlight-Ordner ihres Instagramm-Accounts, in dem eine Zusammenstellung von Aussagen über eine Firma und deren Produkte zu finden sind, mit „Mehr Bullshit“ zu bezeichnen. Daraufhin benannte sie den Highlight-Ordner in „Mehr B******t“ um. Dies ist laut Gericht ein kerngleicher Verstoß gegen das Unterlassungsgebot, das der Influencerin zuvor bereits auferlegt wurde. Der angesprochene Verkehrskreis kann trotz der Verfremdung erkennen, was die Überschrift bedeuten soll.

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14. November 2013

Beschwer des Unterlassungsschuldners

Urteil des BGH vom 24.01.2013, Az.: I ZR 174/11 a) Die Beschwer des Schuldners eines zur Unterlassung verpflichtenden Urteils
richtet sich danach, in welcher Weise sich das ausgesprochene Verbot
zu seinem Nachteil auswirkt. Maßgebend sind die Nachteile, die dem
Schuldner aus der Erfüllung des Unterlassungsanspruchs entstehen. b) Bei der Bestimmung der Beschwer des Unterlassungsschuldners ist nicht
danach zu unterscheiden, ob die Parteien auch über das Bestehen einer
Unterlassungspflicht streiten oder aber lediglich über bereits erfolgte Verstöße
gegen eine unstreitig bestehende Unterlassungspflicht.
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24. März 2009

Fortsetzungszusammenhang bei mehreren Werbeanzeigen

Beschluss des BGH vom 18.12.2008, Az.: I ZB 32/06

Für das Zwangsvollstreckungsverfahren wird am Institut des Fortsetzungszusammenhangs nicht festgehalten. Mehrere veröffentlichte Werbeanzeigen, mit denen ein Schuldner gegen ein tituliertes Unterlassungsgebot verstößt, können nicht als fortgesetzte Handlung zu einer einheitlichen Tat zusammengefasst werden.
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