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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Unterlassungsanspruch“

11. April 2016 Top-Urteil

Auto-Reply-Mail mit Werbezusatz kann allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzen

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Urteil des BGH vom 15.12.2016, Az.: VI ZR 134/15

a) Ein von einer natürlichen Person unterhaltenes elektronisches Postfach ist Teil der Privatsphäre.

b) Automatisch generierte Bestätigungs-E-Mails, die sowohl eine Eingangsbestätigung in Bezug auf zuvor versandte Nachrichten als auch Werbung enthalten, stellen einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar, wenn dieser dem Erhalt von Werbung zuvor ausdrücklich widersprochen hat.

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07. April 2016

Haftung der Herausgeberin eines Adressverzeichnisses für irreführende Einträge und Werbeanzeigen

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 05.01.2016, Az.: 6 W 106/15

Die Herausgeberin eines Fernsprechverzeichnisses kann nur dann für die Richtigkeit der von ihr veröffentlichten Einträge und Werbeanzeigen haften, wenn sie auf eine etwaige Wettbewerbsverletzung hingewiesen wird und der Hinweis so eindeutig ist, dass die Irreführung ohne weitere Nachforschungen zweifelsfrei und unschwer zu erkennen ist. Dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn der Hinweis einzig durch eigene Recherchen des Hinweisenden und eine eidesstattliche Versicherung gestützt wird, es aber beispielsweise an einem rechtskräftigen Unterlassungstitel fehlt.

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31. März 2016

Rechtsmissbrauch beim wettbewerblichen Unterlassungsanspruch

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Urteil des OLG Köln vom 21.08.2015, Az.: 6 U 41/15

Die Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs ist rechtsmissbräuchlich, wenn sachfremde Ziele als das eigentliche Motiv des Verfahrens erscheinen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Verfahren als Druckmittel im Hinblick auf Vergleichsverhandlungen dienen soll. Der Antragssteller muss sich ferner die Kenntnis eines etwaigen Wissensvertreters von den Wettbewerbsverstößen auch dann zurechnen lassen, wenn er erst später an den Vertreter herantritt, aber weiß, dass dieser seit Jahren solche Verstöße ermittelt und dokumentiert.

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18. März 2016

Amazon Prime: Bestellbutton „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ ist unzulässig

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Urteil des OLG Köln vom 03.02.2016, Az.: 6 U 39/15

Bietet ein Onlineshop neben einem Streaming-Dienst einen DVD-Verleih an und eröffnet seinen Kunden dabei die Möglichkeit, die beiden Dienstleistungen im Rahmen eines Abonnement-Vertrags auch als „Paket“ zu buchen, so muss er bei Abschluss des Vertrags die für dieses einheitliche Leistungsangebot entstehenden Gesamtkosten angeben. Da ein solcher Vertrag, selbst wenn die ersten 30 Tage aufgrund eines Probemonats kostenlos sind, unmittelbar zu einer Zahlungspflicht des Verbrauchers führt, sofern der Vertrag nicht vor Ablauf der 30 Tage gekündigt wird, muss der Bestellbutton auf diese Zahlungspflicht hinweisen. Insbesondere die Formulierung „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ ist irreführend und damit unzulässig.

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04. März 2016

Zur Haftung eines Blog-Betreibers wegen kritischem Forumsbeitrag

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 10.12.2015, Az.: 6 U 244/14

Zwischen einem Unternehmen, das unter anderem geschlossene Immobilienfonds anbietet und einem Blog-Betreiber besteht grundsätzlich kein Wettbewerbsverhältnis, ein solches kann auch nicht anhand des Wechselwirkungsgrundsatzes des BGH hergeleitet werden. Damit besteht kein Anspruch des Kapitalanlageunternehmens auf Unterlassung eines auf dem Blog erschienenen kritischen Forumsbeitrags. Insbesondere stellt das Freischalten des Beitrags keine geschäftliche Handlung dar, weil der Blog-Betreiber für Drittbeiträge nicht verantwortlich ist, sich diese nicht zu eigen macht und ihn keine allgemeinen Prüfungs- oder Überwachungspflichten treffen. Allerdings muss ein rechtswidriger Beitrag vom Blog-Betreiber nach Kenntnis gelöscht werden. Eine Pflicht zur Herausgabe der Nutzerdaten des Verfassers besteht jedoch nicht.

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02. Februar 2016

Für Rotbuschtee darf nicht mit Aussage „Vitamine GESUND“ geworben werden

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Urteil des KG Berlin vom 27.11.2015, Az.: 5 U 96/14

Werbung für einen Rotbuschtee mit der Aussage „Vitamine GESUND“ ist wettbewerbswidrig, da es sich bei dem Begriff „gesund“ um eine unspezifische, gesundheitsbezogene Angabe i. S. d. Art. 10 Abs. 3 HCVO handelt. Die Werbeaussage suggeriert einen Zusammenhang zwischen dem Lebensmittel und der Verbesserung des Gesundheitszustands, ohne konkrete Wirkungen für bestimmte Körperfunktionen zu nennen, wobei Art. 10 Abs. 3 HCVO entgegen der Annahme des BGH bereits jetzt uneingeschränkt gilt.

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15. Dezember 2015

„Rent a Rentner“ darf nicht als „das Original“ bezeichnet werden

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Urteil des OLG Bremen vom 10.04.2015, Az.: 2 U 132/14

Wird die Vermittlung von Dienstleistungen von Rentnerinnen und Rentnern als „das Original“ oder als „die weltweit erste Online-Plattform – und damit das Original – auf der man als Rentnerin und Rentner seine Dienste anbieten und sich mieten lassen kann“ beworben, so erwecken diese Aussagen den Eindruck, die Geschäftsidee sei von der Werbenden entworfen worden und vergleichbare Anbieter lediglich „Nachahmer“. Existieren allerdings derartige Vermittlungsplattformen, die es bereits vor der Geschäftstätigkeit des Werbenden gegeben hat, so stellt dies eine unlautere Werbung und eine Irreführung dar.

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14. Dezember 2015

Zum Verbot der Zuweisung von Verschreibungen auch bei Applikationsarzneimitteln

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Urteil des BGH vom 18.06.2015, Az.: I ZR 26/14

a) Eine Verurteilung zur Unterlassung ist von Amts wegen aufzuheben, wenn ein im Unterlassungsantrag enthaltenes Merkmal der zu verbietenden Hand-lung im Urteilsausspruch fehlt und das vom Gericht ausgesprochene Unter-lassungsgebot daher weiter reicht als der Unterlassungsantrag.

b) Die Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 1 Fall 3 ApoG ist grundsätzlich auch bei Arzneimitteln zu beachten, die in der Arztpraxis am Patienten angewen¬det werden sollen (sogenannten Applikationsarzneimitteln) und daher zum Zeitpunkt der in Aussicht genommenen Behandlung in der Arztpraxis vor-handen sein müssen, sowie speziell bei Medikamenten, die für die Erstein-stellung und Ersteinweisung von Hepatitis-C-Patienten benötigt werden.

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23. November 2015

Abmahnwelle kann rechtsmissbräuchlich sein

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Urteil des OLG Hamm vom 15.09.2015, Az.: 4 U 105/15

Die Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs ist gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 UWG unzulässig, wenn sie rechtsmissbräuchlich ist, wenn also die Geltendmachung vorrangig sachfremden Zielen (hier: Gebührenerzielungsinteressen) dient. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Kostenrisiko, das mit der Abmahntätigkeit verbunden ist, in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis mehr zur wirtschaftlichen Betätigung der Abmahnenden steht.

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08. Oktober 2015

Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Medikamente

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Urteil des LG Hamburg vom 25.06.2015, Az.: 327 O 374/14

Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln – im vorliegenden Fall ein Demenz-Pflaster – genügen die Übereinstimmungen der Produktgestaltung nicht für die Annahme einer unmittelbaren Herkunftstäuschung. Allein schon deshalb, da das Produkt weder vom Arzt noch durch den Patienten nach optischen Kriterien gewählt wird. Bei einem verschreibungspflichtigen Medikament kann durchaus eine wettbewerbsrechtliche Eigenart gegeben sein, wobei an die Herkunftstäuschung hohe Anforderungen zu stellen sind.

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