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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Unterlassungsanspruch“

06. Mai 2009

Inkonsequente Verfolgung von Wettbewerbsverstößen

Urteil des OLG Hamm vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08

Die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs ist rechtsmissbräuchlich, wenn dies vorwiegend als eine gewinnbringende Beschäftigung betrieben wird. Dafür spricht eine inkonsequente Verfolgung von Wettbewerbsverstößen. Um eigene Wettbewerbsinteressen erfolgreich zu verfolgen, ist es regelmäßig notwendig, dass der abgemahnte Wettbewerbsverstoß endgültig und mit Sicherheit abgestellt ist.

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